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Zugelassen sind Vokalgruppen und Chöre mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, welche nicht amtierender Leistungschor, Konzertchor, Meisterchor und/oder Zuccalmaglio-Medaillenträger des ChorVerbandes NRW e.V. oder anderer Verbände sind. Darüber hinaus ist das Volkslieder-Pokalsingen für eine Teilnahme nationaler und internationaler Vokalgruppen und Chöre geöffnet.
